Wenn ein Pflegegrad vorliegt, stehen Betroffenen und ihren Angehörigen oft deutlich mehr Leistungen zu, als viele wissen. Immer wieder erleben wir, dass vorhandene Budgets nicht genutzt werden oder Ansprüche ungenutzt verfallen.

Dabei soll die Pflegeversicherung genau dabei helfen, den Alltag zu erleichtern, Angehörige zu entlasten und möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich erklärt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und welche Unterstützung Ihnen zustehen kann.

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse?

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Pflegekasse prüft dabei, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1
  • Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 3
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 5

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen aus.

Pflegegeld

Das Pflegegeld erhalten Menschen, die zu Hause überwiegend von Angehörigen, Freunden oder Bekannten unterstützt werden.

Die Auszahlung erfolgt direkt an die pflegebedürftige Person und kann frei verwendet werden.

Das Pflegegeld soll die häusliche Versorgung unterstützen und die Leistung der Angehörigen anerkennen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn ein zugelassener Pflegedienst pflegerische Aufgaben übernimmt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Körperpflege
  • Unterstützung beim Anziehen
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Medikamentengabe
  • weitere pflegerische Maßnahmen

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Entlastungsbetrag nach §45b

Viele Menschen kennen den Entlastungsbetrag nicht oder nutzen ihn nur teilweise.

Jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann beispielsweise genutzt werden für:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Einkaufsbegleitung
  • Arztbegleitung
  • Betreuung im Alltag
  • Entlastung von Angehörigen

Nicht genutzte Beträge können teilweise angespart werden.

Entlastungsbudget nach §42a

Seit Einführung des Entlastungsbudgets stehen vielen Pflegebedürftigen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Budget kann unter anderem genutzt werden für:

  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • zusätzliche Entlastungsangebote

Dadurch ergeben sich häufig deutlich größere Möglichkeiten zur Unterstützung als viele Familien vermuten.

Verhinderungspflege

Auch Angehörige brauchen einmal Urlaub, Erholung oder Zeit für eigene Termine. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege.

Wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, können die Kosten für eine Ersatzbetreuung teilweise übernommen werden. Typische Gründe:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • berufliche Termine
  • persönliche Auszeiten

Kurzzeitpflege

Manchmal reicht die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht aus. Nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen kann eine Kurzzeitpflege sinnvoll sein.

Die Pflegekasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • weitere Verbrauchsprodukte

Viele Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine monatliche Versorgung.

Wohnraumanpassung

Oft reichen bereits kleine Veränderungen aus, um länger sicher zu Hause leben zu können. Mögliche Maßnahmen:

  • Badumbau
  • Haltegriffe
  • Rampen
  • Türverbreiterungen
  • barrierefreie Anpassungen

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten.

Pflegeberatung

Pflegeberatung hilft dabei, den Überblick über Leistungen, Anträge und Möglichkeiten zu behalten. Gerade nach Erhalt eines Pflegegrades kann eine Beratung viel Zeit, Geld und Unsicherheit sparen.

Eine gute Beratung zeigt:

  • welche Leistungen genutzt werden können
  • welche Budgets zur Verfügung stehen
  • welche Unterstützungsmöglichkeiten sinnvoll sind

Häufige Fragen

Muss ich alle Leistungen beantragen?

Viele Leistungen müssen aktiv beantragt werden. Deshalb lohnt sich eine Beratung.

Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig nutzen?

Ja. Häufig lassen sich verschiedene Leistungen kombinieren.

Verfallen ungenutzte Budgets?

Teilweise ja. Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden, welche Ansprüche bestehen.

Gibt es Leistungen bereits ab Pflegegrad 1?

Ja. Auch mit Pflegegrad 1 stehen bereits verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Fazit

Die Pflegekasse bietet deutlich mehr Unterstützungsmöglichkeiten, als viele Menschen vermuten. Wer seine Ansprüche kennt und sinnvoll nutzt, kann den Alltag spürbar erleichtern und Angehörige nachhaltig entlasten.

Sie haben Fragen zu Ihren Ansprüchen?

Wenn Sie Unterstützung im Alltag oder Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse suchen, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten für Ihre individuelle Situation bestehen.