Jeden Monat stehen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusätzliche Leistungen zur Verfügung. Trotzdem wissen viele Betroffene und Angehörige nicht, dass sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag haben.

Die Folge: Jedes Jahr verfallen in Deutschland Millionenbeträge, weil vorhandene Leistungen nicht genutzt werden.

Dabei kann der Entlastungsbetrag dabei helfen, den Alltag spürbar zu erleichtern, Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit länger zu erhalten.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat, wofür er genutzt werden kann und welche häufigen Fehler vermieden werden sollten.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach §45b SGB XI. Er wurde eingeführt, um:

  • pflegende Angehörige zu entlasten
  • die Selbstständigkeit zu fördern
  • Unterstützung im Alltag zu ermöglichen
  • die häusliche Versorgung zu stärken

Aktuell beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat. Die Höhe kann durch gesetzliche Anpassungen künftig verändert werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch haben alle Personen mit:

  • Pflegegrad 1
  • Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 3
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 5

Der Anspruch besteht unabhängig davon:

  • ob Angehörige unterstützen
  • ob ein Pflegedienst eingesetzt wird
  • ob Pflegegeld bezogen wird
  • ob die Person alleine lebt

Viele Familien wissen gar nicht, dass ihnen diese Leistung automatisch zusteht.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag darf nicht frei ausgezahlt werden. Stattdessen wird er für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt. Typische Einsatzbereiche sind:

Unterstützung im Haushalt

Zum Beispiel:

  • Staubsaugen
  • Wischen
  • Fensterreinigung
  • Wäschepflege
  • allgemeine Haushaltshilfe

Einkaufsbegleitung

Viele Senioren benötigen Unterstützung:

  • beim Einkaufen
  • beim Tragen von Einkäufen
  • bei Besorgungen
  • bei Apothekengängen

Arztbegleitungen

Gerade im höheren Alter werden Arzttermine oft anstrengend. Eine Begleitperson kann helfen bei:

  • Fahrten
  • Orientierung
  • Organisation
  • Unterstützung vor Ort

Betreuung und Gesellschaft

Viele Menschen nutzen den Entlastungsbetrag für:

  • Gespräche
  • Spaziergänge
  • gemeinsame Aktivitäten
  • Gesellschaft im Alltag

Gerade bei alleinlebenden Senioren kann dies die Lebensqualität deutlich verbessern.

Kann der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe genutzt werden?

Ja. Tatsächlich gehört dies zu den häufigsten Einsatzmöglichkeiten. Viele Familien nutzen den Entlastungsbetrag für:

  • regelmäßige Haushaltshilfe
  • Unterstützung beim Putzen
  • Hilfe bei alltäglichen Aufgaben

Dadurch bleibt mehr Zeit und Energie für die wichtigen Dinge des Lebens.

Muss die Unterstützung von einem anerkannten Anbieter erfolgen?

Ja. Die Leistungen müssen in der Regel von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden. Welche Anbieter zugelassen sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Vor einer Beauftragung sollte daher immer geprüft werden, ob eine Anerkennung vorliegt.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja. Nicht genutzte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen in spätere Monate übertragen werden. Dadurch lassen sich auch größere Unterstützungsleistungen finanzieren. Viele Familien wissen dies nicht und verzichten unnötig auf vorhandene Ansprüche.

Typische Fehler beim Entlastungsbetrag

Fehler 1: Gar nichts nutzen

Der häufigste Fehler. Viele Menschen wissen schlicht nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht.

Fehler 2: Zu spät informieren

Oft werden Ansprüche erst Jahre nach Erhalt des Pflegegrades bekannt. Dadurch gehen wertvolle Unterstützungen verloren.

Fehler 3: Nicht anerkannte Anbieter nutzen

Nicht jede Hilfe kann automatisch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Vorab sollte immer geprüft werden, ob eine Anerkennung vorliegt.

Fehler 4: Angehörige überlasten

Viele Familien versuchen zunächst alles alleine zu schaffen. Dabei kann bereits eine kleine Unterstützung im Haushalt oder bei Arztterminen eine enorme Entlastung bedeuten.

Was viele Angehörige nicht wissen

Der Entlastungsbetrag wurde nicht geschaffen, um möglichst wenig genutzt zu werden. Ganz im Gegenteil. Der Gesetzgeber möchte ausdrücklich:

  • Angehörige entlasten
  • Selbstständigkeit fördern
  • soziale Teilhabe ermöglichen
  • Heimaufenthalte vermeiden

Wer vorhandene Leistungen nutzt, handelt daher nicht verschwenderisch, sondern genau im Sinne der Pflegeversicherung.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Bekomme ich das Geld auf mein Konto überwiesen?

In der Regel nicht. Die Leistung wird für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet.

Kann ich den Betrag für eine Haushaltshilfe einsetzen?

Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt der Entlastungsbetrag bereits bei Pflegegrad 1?

Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch.

Kann ich zusätzlich Pflegegeld erhalten?

Ja. Der Entlastungsbetrag kann mit anderen Leistungen kombiniert werden.

Verfällt der Anspruch?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Beträge übertragen werden. Dennoch sollte man vorhandene Ansprüche regelmäßig prüfen.

Unser Tipp

Viele Angehörige warten zu lange, bevor sie Unterstützung in Anspruch nehmen. Dabei reicht oft schon eine kleine Hilfe:

  • beim Putzen
  • beim Einkaufen
  • bei Arztterminen
  • bei der Betreuung

um den Alltag deutlich angenehmer zu gestalten.

Fazit

Der Entlastungsbetrag gehört zu den wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung und wird gleichzeitig am häufigsten übersehen. Wer seine Ansprüche kennt und sinnvoll nutzt, kann sich regelmäßige Unterstützung sichern und Angehörige nachhaltig entlasten. Gerade im Alltag machen oft die kleinen Hilfen den größten Unterschied.

Sie haben Fragen zum Entlastungsbetrag?

Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, welche Möglichkeiten der Unterstützung in Ihrer individuellen Situation bestehen und wie vorhandene Leistungen optimal genutzt werden können.

Quellen & weiterführende Informationen